Die Ortsplanung ist verantwortlich für die Durchführung von Zonenplanungs-, Bebauungsplanungs-, Bau- und Strassenlinienverfahren sowie für die gemeindeinterne Betreuung der Baubewilligungsverfahren gemäss kantonalem Bau- und Planungsgesetz. Grundlage für diese Planungsverfahren sind das bereits erarbeitete kommunale Leitbild und der kommunale Richtplan.