Kanalisationsbewilligung

Das Kanalisationsbewilligungsverfahren umfasst die Haus- und Grundstücksentwässserung inklusive der Versickerung von Regenwasser. Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren. Eines für Neu- und Umbauten und eines bei Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit geringfügigen baulichen Änderungen.

Neu- und Umbauten
Für die Installation der Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, Pumpensümpfe, Abscheideanlagen, Versickerungen etc.) ist eine Bewilligung der Gemeindeverwaltung Riehen notwendig. Zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens werden die Entwässerungsauflagen als integrierender Bestandteil in der Baubewilligung vorgenommen. Die Eingabe des Baugesuches, mit allen erforderlichen Formularen und Plänen, erfolgt beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt. Für Fragen im Zusammenhang mit den Entwässerungsanlagen gibt die Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung Auskunft.

Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit geringfügigen baulichen Änderungen
Bei Massnahmen, die lediglich geringfügige bauliche Änderungen oder ausschliesslich Anpassungen der Entwässerungsanlagen bedingen (inkl. Ein- und Umbau von Abwasservorbehandlungsanlagen), ist nur eine Kanalisationsbewilligung bei der Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung einzuholen. In Zweifelsfällen gibt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt über die korrekte Abwicklung des Bewilligungsverfahrens Auskunft.

Kontakt:

Dennler Markus
MA Liegenschaftsentwäss.
Telefon: 061 646 82 75


Bauinspektorat Basel-Stadt
Normen und Richtlinien Haus- und Grundstücksentwässerung
Alles über die Wartung, Instandsetzung oder Sanierung sowie die Grundstücksentwässerung
Grundstückentwässerung
Bau, Mobilität und Umwelt
Ver- und Entsorgung
Bauen
Bewilligungen

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.