Umgebungs- und Gartengestaltung

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahren ist bei gewissen Vorhaben ein Umgebungsgestaltungsplan via Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen. Die Fachstelle Umwelt der Gemeinde Riehen kann für die Umgebungsgestaltung verschiedene Auflagen fordern. Sie steht Ihnen bei Fragen und vorgängigen Besprechungen sowie Vorortbesichtigungen zu Verfügung.

Umgebungsgestaltungspläne sind im Baubewilligungsverfahren notwendig, wenn:

  • die Fläche, in welcher Bodeneingriffe vorgesehen sind, (Gebäudegrundfläche plus Arbeitsgraben plus ev. Terrainveränderungen) mehr als 100 m² beträgt
  • die neu gestaltete Gartenfläche mehr als 100 m² beträgt
  • der Vorgarten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben neu- oder umgestaltet wird
  • bauliche Veränderungen im Bereich geschützter Bäume vorgenommen werden

Kontakt:

Leugger Arnold Salome
Fachv. Umwelt- und Naturschutz
Telefon: 061 646 82 94


Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt
Stadtgärtnerei Basel-Stadt
Bau, Mobilität und Umwelt
Ortsplanung und Umwelt
Bauen
Bewilligungen
Natur

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.