Sozialhilfeleistungen setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, Ausgaben für die laufende Haushaltsführung etc.), den Wohnkosten sowie der medizinischen Grundversorgung. In bestimmten Fällen können situationsbedingte Leistungen anfallen. Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen hinzu.
Sozialhilfeleistungen setzen sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, Ausgaben für die laufende Haushaltsführung etc.), den Wohnkosten sowie der medizinischen Grundversorgung. In bestimmten Fällen können situationsbedingte Leistungen anfallen. Je nach Situation kommen Leistungen mit Anreizcharakter wie Einkommensfreibeträge und Integrationszulagen hinzu.
Der Grundbedarf beträgt 1’006.00 Franken pro Monat für eine Einzelperson (Stand 1.1.2021) und wird mit einem Multiplikator (Äquivalenzskala) je nach Anzahl der unterstützten Haushaltsmitglieder hochgerechnet. Bei jungen Erwachsenen ohne und während der Ausbildung gelten den Unterstützungsrichtlinien zufolge tiefere Ansätze.
Die medizinische Grundversorgung umfasst die Prämien für die obligatorische Grundversicherung samt Selbstbehalte und Franchisen. Gemäss den Unterstützungsrichtlinien werden maximal 90% der kantonalen Durchschnittsprämie übernommen.
Situationsbedingte Leistungen werden nur dann ausbezahlt, wenn besondere gesundheitliche, wirtschaftliche und familiäre Umstände dies rechtfertigen. Sie umfassen zum Beispiel Erwerbsunkosten (bei Erwerbstätigen und Teilnehmenden von Integrationsmassnahmen), Fremdbetreuung von Kindern (bei Erwerbstätigen), Kosten für Schule, Kurse und Ausbildungen, sofern sie nicht bereits im Grundbedarf enthalten oder über Stipendien abgedeckt sind.