Aus dem Gemeinderat

15. Feb 2017

Gemeinderat definiert die Zweckbestimmung für Mehrwertabgaben
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung wurden die Kantone aufgefordert, bis Ende April 2019 zum Ausgleich planerischer Vorteile eine zweckgebundene Mehrwertabgabe einzuführen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Gemeinde Riehen. Ein politischer Vorstoss in dieser Sache verlangt die Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds zur Verwendung dieser Mittel. Zudem soll die Mehrwertabgabe für die Schaffung neuer oder die Aufwertung bestehender öffentlicher Grünräume verwendet werden. Der Gemeinderat ist nun diesem Begehren gefolgt und hat zuhanden des Einwohnerrats die rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet.                                                                                  

Velounterstand am Gertrud Späth-Wegli ist kein Motorradparkplatz
Mit einem politischen Vorstoss ist auf den Missstand hingewiesen worden, dass der Velounterstand am Gertrud Späth-Wegli oft als Motorradparkplatz missbraucht wird. Der Gemeinderat stellt in seiner Antwort klar, dass die Zufahrt mit Motorrädern nicht gestattet ist. Für Motorräder ist ein Abstellplatz am Sieglinweg geschaffen worden, was die Situation beim Velounterstand entspannt hat.

Weitere Auskünfte erteilen:
Vormittags: Katrin Kézdi, Kommunikationsbeauftragte, Tel: 061 646 82 04
Nachmittags: Urs Denzler, Generalsekretär, Tel: 061 646 82 60

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