Beschluss des Einwohnerrats betreffend Einsprachen gegen die Schutzzwecke der Natur- und Landschaftsschutzzonen

26. Apr 2018

Der Einwohnerrat beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) sowie gestützt auf § 111 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999:

1.
a) Auf die von

- Bundeseisenbahnvermögen, vertreten durch den Beauftragten für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet (1)

- Verena Diena Wenk (5)

erhobenen Einsprachen gegen die Schutzzwecke der Natur- und Landschaftsschutzzone wird nicht eingetreten.

 b) Die von

- Jürg und Marianne Hess (2)
- Peter P. Isler (3)
- Beatrice Herta Vogt, Herta Maria Elisabeth Vogt-Spies, Thomas Alfred Vogt und Urs Anton Vogt, alle vertreten durch Roman Zeller, Advokat (4)
- Lucius Werthemann, Uta Werthemann und Charlotte Werthemann (6)
erhobenen Einsprachen gegen die Schutzzwecke der Natur- und Landschaftsschutzzonen werden abgewiesen soweit auf sie eingetreten wird.

2.
Den Einsprechenden ist eine Ausfertigung des sie betreffenden Planfestsetzungsbeschlusses und des Beschlusses des Einwohnerrats betreffend die Einsprachen vom ...... und zur Erläuterung ein Exemplar der Einwohnerratsvorlage persönlich zuzustellen. Die Zustellung des Planfestsetzungsbeschlusses und die Eröffnung des Beschlusses mit Rechtsmittelbelehrung gegenüber den Einsprechenden erfolgt nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder, im Fall des Referendums, nach Annahme des Planfestsetzungsbeschlusses in der Volksabstimmung. Wird der Beschluss in der Volksabstimmung abgelehnt, so wird den Einsprechenden mitgeteilt, dass ihre Einsprache obsolet geworden ist.“

 

Riehen, 25. April 2018

 

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss 
Der Ratssekretär: Urs Denzler

(Ablauf Referendumsfrist: 27. Mai 2018)

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