Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2017

29. Dez 2016

Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2017, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung1]und § 9 der Steuerordnung2), den gemäss § 2 Abs.2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 47,0 % der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.

Riehen, 21. Dezember 2016

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler

(Ablauf der Referendumsfrist: 27. Januar 2017)

1) RiE 111.100

2) RiE 640.100

 

 

 

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