29. Dez 2016
Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2017, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung1]und § 9 der Steuerordnung2), den gemäss § 2 Abs.2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 47,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.
Riehen, 21. Dezember 2016
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler
(Ablauf der Referendumsfrist: 27. Januar 2017)
1) RiE 111.100
2) RiE 640.100