30. Dez 2017
“Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2018 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung[1] und § 9 der Steuerordnung[2] den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 47,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, 20. Dezember 2017
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler
(Ablauf der Referendumsfrist: 28. Januar 2018)
[1] RiE 111.100
[2] RiE 640.100