Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festsetzung der Schutzzwecke der Natur- und Landschaftsschutzzonen

26. Apr 2018

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst für den Zonenplan Nr. 101.04.001 vom 27. November 2014 auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) sowie gestützt auf §§ 40c, 95, 103 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999[1] folgende Schutzzwecke der Natur- und Landschaftsschutzzonen:

1. Naturschutzzonen
1.1 Wiesenböschung rechtsseitig, Abschnitt Weilstrasse - Erlensteg

TWW-Objekt Nr. BS 222 (Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden der Schweiz): Schutz und Erhalt der trockenen, artenreichen Wiesenböschung mit den entsprechenden Tier- und Pflanzenarten sowie der Vernetzungsachse gemäss Biotopverbundkonzept. Förderung und Erhaltung eines naturnahen Flussufers mit standortgerechter Ufervegetation. Mit dem Artenschutz zu vereinbarende Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

1.2 Reservat Autal

IANB Nr. BS 10 (Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung): Schutz und Erhalt als Amphibienlaichgebiet mit den verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Artenschutz zu vereinbarende Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

1.3 Reservat Eisweiher

IANB Nr. BS 4 (Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung): Schutz und Erhalt als Amphibienlaichgebiet mit den verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

1.4 Reservat Weilmatten

Schutz und Erhalt als Amphibienlaichgebiet von kantonaler Bedeutung sowie als kleinräumiges Lebensraummosaik mit seinen verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

1.5 Biotopfläche Habermatten

Schutz und Erhalt als kleinräumiges Lebensraummosaik von kantonaler Bedeutung mit seinen verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Schutz und Erhalt als ungestörtes Aufenthalts-, Rückzugs- und Überwinterungsgebiet.

1.6. Biotopfläche Weilstrasse

Schutz und Erhalt als kleinräumiges Lebensraummosaik mit seinen verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Schutz und Erhalt als ungestörtes Aufenthalts-, Rückzugs- und Überwinterungsgebiet.

1.7 Stufenrain Rheintalweg

Schutz und Erhalt als Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau. Erhalt der geschlossenen, vielfältigen Baumhecke mit einheimischen Gehölzen.

1.8 Terrassenrand Rainallee - Morystrasse

Schutz und Erhalt als strukturreiches Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau. Erhalt und Förderung des Mosaiks aus extensiven Wiesen, kleinflächigen Obst-, Beeren- und Gemüsegärten sowie einheimischen Strauchgruppen und Einzelbäumen.

1.9 Terrassenrand Aeussere Baselstrasse

Schutz und Erhalt als strukturreiches Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau. Erhalt und Förderung des Mosaiks aus extensiven Wiesen, kleinflächigen Obst-, Beeren- und Gemüsegärten sowie einheimischen Strauchgruppen und Einzelbäumen.

1.10 Geländekante Gänshaldenweg

Schutz und Erhalt als Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau. Erhalt und Förderung einer extensiven Wiese mit einheimischen Strauchgruppen und Einzelbäumen.

1.11 Wiesentalbahn

Schutz und Erhalt als kleinräumiges Lebensraummosaik mit seinen verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Erhalt als Teil des Vernetzungskorridors Wiesentalbahn.

 

2. Landschaftsschutzzonen
2.1 Moostal (Lichsen - Mittelfeld - Kalkdarre - Chrischonaweg)

Erhalt und Förderung einer grossräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.2 Zwischenbergen

Erhalt und Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.3 Autal Süd (Auweg - Leimgrubenweg)   

Erhalt und Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.4 Autal Ost

Erhalt und Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.5 Hinter Engeli - Hohlweg - Hungerbachhalde

Erhalt und Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.6 Stettenweg - Oberfeld - Rothengraben 

Erhalt und Förderung einer grossräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.7 Wieseebene

Erhalt und Förderung einer grossräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

2.8 Wenken

Erhalt und Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft mit Bäumen. Eine landschaftsverträgliche Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.

 

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum und der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 4 Bau- und Planungsgesetz). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids oder nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 25. April 2018

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident:  Christian Griss  
Der Ratssekretär: Urs Denzler

(Ablauf Referendumsfrist: 27. Mai 2018)

[1] SG 730.100

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