28. Feb 2019
„Der Einwohnerrat beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) sowie gestützt auf die §§ 95 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19991:
I. Der Plan Nr. 101.04.015 vom 18. Dezember 2018 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
II. Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum und der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.“
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 27. Februar 2019
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die stv. Ratssekretärin: Cornelia Zürcher
(Ablauf der Referendumsfrist: 31. März 2019)
1 SG 730.100