28. Mär 2019
Steuerordnung der Gemeinde Riehen
Änderung vom 27. März 2019
Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen,
auf Antrag des Gemeinderats,
beschliesst
I.
Die Steuerordnung der Gemeinde Riehen vom 26. März 2003 1) (Stand 24. Januar 2019) wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 1 (geändert)
1 Der Steuerfuss der Grundstückgewinnsteuer bestimmt sich gemäss § 2 Abs. des Steuergesetzes. Er beträgt 50 %.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung des Regierungsrats. Sie tritt am fünften Tag nach Publikation der Genehmigung in Kraft.
Im Namen des Einwohnerrats Riehen
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die stellvertretende Ratssekretärin: Cornelia Zürcher
Ablauf der Referendumsfrist: 28. April 2019
1) RiE 640.100