Beschluss des Einwohnerrats zur Revision der Steuerordnung aufgrund der Neukalibrierung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FILA2)

28. Mär 2019

Steuerordnung der Gemeinde Riehen

Änderung vom 27. März 2019

Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen,

auf Antrag des Gemeinderats,

beschliesst

I.

Die Steuerordnung der Gemeinde Riehen vom 26. März 2003 1) (Stand 24. Januar 2019) wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 1 (geändert)

1 Der Steuerfuss der Grundstückgewinnsteuer bestimmt sich gemäss § 2 Abs. des Steuergesetzes. Er beträgt 50 %.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung des Regierungsrats. Sie tritt am fünften Tag nach Publikation der Genehmigung in Kraft.


Im Namen des Einwohnerrats Riehen
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die stellvertretende Ratssekretärin: Cornelia Zürcher

Ablauf der Referendumsfrist: 28. April 2019

1)   RiE 640.100

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.