Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Festsetzungen für die Naturschutzzonen sowie der Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen

26. Jul 2019

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 erklärte der Gemeinderat Riehen die vom Einwohnerrat Riehen am 27. November 2014 und 24. September 2015 beschlossene Zonenplanrevision auf den 1. Januar 2017 teilweise wirksam. Von der Wirksamkeitserklärung ausgenommen war u.a. die Naturschutzzone. Gegen diese Zone wurden zwei Rekurse eingereicht.

Am 25. April 2018 wurden vom Einwohnerrat die Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen beschlossen. Gegen diesen Entscheid wurde ebenfalls ein Rekurs eingereicht.

Nach Abschluss der Rekursverfahren setzt der Gemeinderat die Zonenplanrevision für Naturschutzzonen sowie die Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen auf den 1. August 2019 in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

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