Gemeinderatsbeschluss betreffend die Wirksamkeit der Ordnung zur Spezialfinanzierung des baulichen Unterhalts von Schulliegenschaften vom 25. Mai 2016

10. Jan 2017

I.
Der Gemeinderat Riehen erklärt die vom Einwohnerrat Riehen am 25. Mai 2016 beschlossene und am 4. Juni 2016 publizierte Ordnung zur Spezialfinanzierung des baulichen Unterhalts von Schulliegenschaften rückwirkend auf den 1. Januar 2017 wirksam.

II.
Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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