Genehmigung der Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen der Gemeinde Riehen

26. Okt 2018

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 4. September 2018 festgestellt, dass die vom Einwohnerrat am 25. April 2018 beschlossenen Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen gemäss Zonenplan rechtmässig und im Sinn des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 hat es die Schutzzwecke genehmigt.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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