12. Jan 2017
Mit der Zonenplanrevision sind nun verschiedene siedlungspolitisch wichtige Fragen nach langjährigen Verfahren, politischen Prozessen und Volksabstimmungen definitiv entschieden. So wurden im Moostal rund 62‘000 m2 Bauland aus der Bauzone entlassen und im Stettenfeld wurde die Bauzone deutlich reduziert. Der Riehener Landschaftsraum ist weitgehend unter Landschaftsschutz gestellt. Mit der Zone 2R ist eine Vereinheitlichung der Vorschriften an Hanglagen erreicht.
Zwar sind noch einzelne Rekurse beim Verwaltungsgericht hängig, diese betreffen aber nur wenige Parzellen. Bis diese Rekurse vom Gericht entschieden sind, sind auf diesen Parzellen die Zonenplanänderungen noch nicht wirksam. Davon betroffen sind u. a. die neue Arbeitszone am Hörnli, die Parzellen im Autal, auf denen spezielle Nutzungsvorschriften vorgesehen sind oder die Parzellen mit Naturschutz.
Der Zonenplan regelt für Grundeigentümer verbindlich, wie sie ihr Grundstück nutzen dürfen: als Bauzone (z. B. Wohnzone, Arbeitszone, Stadt- und Dorfbildschutzzone etc.) oder als Nicht-Bauzone (z. B. Grünzone, Landwirtschaftszone, Landschaftsschutzzone etc.). Mit den Zonen wird die jeweils zulässige Bodennutzung festgelegt. Der Zonenplan bildet zusammen mit dem kantonalen Bau- und Planungsgesetz sowie der Zonenordnung der Gemeinde Riehen das wesentliche öffentlich-rechtliche Instrument beim Planen und Bauen. Zonenpläne werden in der Regel alle 15 Jahre überprüft und falls nötig revidiert.
Auskünfte zur Zonenplanrevision erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, Tel. 061 646 82 86
Sebastian Olloz, Ortsplaner, Tel. 061 646 82 59
Weiterführende Informationen zur Zonenplanrevision finden Sie unter http://www.riehen.ch/zonenplanrevision