11. Okt 2017
Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen,
auf Antrag des Gemeinderats sowie der Sachkommission Mobilität und Versorgung,
beschliesst:
I.
Ordnung betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser 1) (Strassen- und Kanalisationsordnung) vom 30. Oktober 2008 2) (Stand 1. Januar 2009) wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (geändert)
3 Für den Anteil Landerwerb ist die gesamte für die Strasse benötigte Fläche massgeblich. Es werden die effektiv für den Landerwerb angefallenen Kosten berücksichtigt.
4 Können die Erwerbskosten für bestehende Allmend nicht mehr zweifelsfrei ermittelt werden, so wird die Allmend mit einem vom Gemeinderat im Reglement festzusetzenden Landpreis in die Berechnung der Strassenbeiträge miteinbezogen. Der Gemeinderat orientiert sich dabei an der Praxis des Kantons Basel-Stadt.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Sie tritt am fünften Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler
(Ablauf der Referendumsfrist: 9. November 2017)
1) Vom Regierungsrat genehmigt am 25. 11. 2008.
2) RiE 750.100