20. Apr 2018
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Reglement für die Fachkommission zur Förderung von Aktivitäten im Bereich Sport der Gemeinde Riehen vom 25. November 2003 [1]) (Stand 1. Januar 2004) wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu), Abs. 3 (neu)
1 Die Kommission besteht aus einem Präsidium, einem Vizepräsidium und mindestens vier weiteren Mitgliedern.
2 Das Präsidium wird ex officio vom zuständigen Mitglied des Gemeinderats ausgeübt. Die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde hat das Vizepräsidium ex officio. Sie oder er ist stimmberechtigt.
3 Die Kommission setzt sich aus mindestens einer Vertretung der Interessengemeinschaft Riehener Sportvereine (IGSR), einer Vertretung des Swisslos-Sportfonds und weiteren Fachpersonen aus dem Bereich Sport zusammen.
§ 4 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu)
1 Die Kommission tritt auf Einladung des Präsidiums so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern, mindestens aber zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst).
2 Sie ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern (inklusive Präsidium) beschlussfähig.
§ 5 Abs. 1 (geändert)
1 Die Fachkommission Sport gibt zu Handen der zuständigen Verwaltungsabteilung Empfehlungen ab für die Ausrichtung von Subventionen und Beiträgen im Rahmen der Richtlinien gemäss § 6.
§ 6 Abs. 2 (neu)
2 Die zuständige Verwaltungsabteilung erlässt entsprechende Richtlinien mit den Kriterien für die unterstützungsberechtigten Aktivitäten.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Im Namen des Gemeinderats Riehen
Der Gemeindepräsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler