Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) - Änderung vom 26. Juni 2018

06. Jul 2018

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.
Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) vom 16. Juni 2009 [1]) (Stand 18. September 2017) wird wie folgt geändert:

§  4 Abs. 1 (geändert)
1 Die Leitung Gemeindeschulen ist in folgenden Fällen zuständig für die Schülerinnen und Schüler in Anwendung des kantonalen Rechts:
Aufzählung unverändert.

§  25 Abs. 1 (geändert), Abs. 4 (neu), Abs. 5 (neu)
1 Das auf dem Urlaubskonto der Lehrpersonen aufgelaufene Zeitguthaben muss bis Ende Schuljahr 2027/2028 in folgender Form bezogen werden:
c)       (geändert) als zeitlich unbegrenzte Verlängerung eines bezahlten Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs, oder
d)       (neu) als Kombination mit weiteren Formen des bezahlten oder unbezahlten Urlaubs.

4 Alle Bezüge aus dem Urlaubskonto müssen umgerechnet mindestens eine Woche umfassen. Resttage dürfen auch in Form von Einzellektionen bezogen werden.

5 Für alle Bezüge sind jeweils die Interessen der Lehrpersonen als auch der betrieblichen Umsetzbarkeit sowie die jeweils geltenden Richtlinien zu beachten. Die Zuständigkeit für die Bewilligung richtet sich nach den personalrechtlichen Regelungen.

Titel nach § 55m (neu)
(VI.) 5. Weitere Bestimmungen

§  55n (neu)
Urlaubskonto

1 Lehrpersonen, deren Guthaben per 31. Juli 2018 mindestens sieben Wochen betragen, dürfen bis Ende Schuljahr 2027/2028 ihr Guthaben in Form eines siebenwöchigen Sabbaticals zwischen Sommer- und Herbstferien beziehen. Dabei sind sowohl die Interessen der Lehrperson als auch die betriebliche Umsetzbarkeit zu beachten.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie tritt am 1. August 2018 in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats
Der Vizepräsident: Dr. Guido Vogel
Der Generalsekretär: Urs Denzler

 

[1])   RiE 411.610

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