Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) - Änderung vom 5. September 2017

13. Sep 2017

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.
Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) vom 16. Juni 20091) (Stand 24. Juli 2016) wird wie folgt geändert:

§  19 Abs. 1 (geändert)
1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeschulen müssen ihre Ferien in der Regel während den Schulferien beziehen. Davon ausgenommen ist der Ferienbezug im Rahmen der Auffahrtsbrücke.

§  24
Aufgehoben.

§  25 Abs. 1, Abs. 2 (aufgehoben), Abs. 3 (aufgehoben)
Bezug des Urlaubskontos (Überschrift geändert)
1 Das auf dem Urlaubskonto aufgelaufene Zeitguthaben der Lehrpersonen kann in folgender Form bezogen werden:

b)       Aufgehoben.
2 Aufgehoben.
3 Aufgehoben.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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1)RiE 411.610

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