13. Sep 2017
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) vom 16. Juni 20091) (Stand 24. Juli 2016) wird wie folgt geändert:
§ 19 Abs. 1 (geändert)
1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeschulen müssen ihre Ferien in der Regel während den Schulferien beziehen. Davon ausgenommen ist der Ferienbezug im Rahmen der Auffahrtsbrücke.
§ 24
Aufgehoben.
§ 25 Abs. 1, Abs. 2 (aufgehoben), Abs. 3 (aufgehoben)
Bezug des Urlaubskontos (Überschrift geändert)
1 Das auf dem Urlaubskonto aufgelaufene Zeitguthaben der Lehrpersonen kann in folgender Form bezogen werden:
b) Aufgehoben.
2 Aufgehoben.
3 Aufgehoben.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein
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1)RiE 411.610