Reglement über die Organisation des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung (Organisationsreglement, OgR) - Änderung vom 2. Juli 2019

08. Jul 2019

I.
Reglement über die Organisation des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung (Organisationsreglement, OgR) vom 17. Dezember 2002 [1]) (Stand 29. Mai 2017) wird wie folgt geändert:

§  27b Abs. 1 (geändert)
1 Am Leitungstreffen nehmen alle Kostenstellen- und Produktverantwortlichen der Gemeindeverwaltung inklusive Schulleitungen teil.

§  42 Abs. 1
1 Über ausgabenwirksame Anschaffungen und Auftragsvergaben im Rahmen beschlossener Kredite entscheidet im Sinn des geschäftsauslösenden Entscheids
c)       (geändert) bei Beträgen bis 25‘000 Franken im Einzelfall die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter, die Generalsekretärin oder der Generalsekretär sowie die Abteilungsleitenden, jeweils begrenzt auf ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie tritt am 1. August 2019 in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats
Der Gemeinderatspräsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

 

[1])   RiE 153.100

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