Steingrubenweg: Abschnitt Wendeplatz, Linien- und Erschliessungsplan; Plangenehmigung

19. Dez 2017

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 29. November 2017 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 12. September 2017 genehmigte Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘199-1 und 10‘199-2 vom 15. Dezember 2016 rechtmässig und im Sinn des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

Der Departementsvorsteher hat, gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘199-1 und 10‘199-2 der Gemeinde Riehen genehmigt.

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

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