Vorprüfung der unformulierten Doppelinitiative „Riehen – gib dem Grün eine Chance I und II“

05. Jan 2018

Die Gemeindeverwaltung Riehen hat am 15. Dezember 2017 durch Verfügung festgestellt, dass die Unterschriftenliste und der Titel der nachstehenden Doppelinitiative den Formvorschriften der Ordnung der politischen Rechte der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 entspricht:

Initiative I – Schutz der Parkanlagen

Gestützt auf § 13 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 und §§ 27, 29, 31 und 32 der Ordnung der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 stellen die Unterzeichneten, in der Gemeinde Riehen Stimmberechtigten das folgende unformulierte Initiativbegehren:

„Die unterzeichnenden, in Riehen stimmberechtigten Personen verlangen, dass die zuständigen Behörden in Riehen die gesetzlichen Grundlagen erlassen, um die im Eigentum der Gemeinde Riehen befindlichen historischen Gärten und Parkanlagen gemäss der ICOMOS-Gartenliste durch geeignete Massnahmen (Aufnahme ins Denkmalverzeichnis, Schutzverträge, Anmerkungen im Grundbuch) planungsrechtlich dauerhaft zu schützen. Die Gemeinde erstellt unverzüglich Parkpflegekonzepte, welche sowohl die historischen, gartendenkmalpflegerischen und allgemeinen ökologischen Aspekte wie auch die Änderungen durch den Klimawandel berücksichtigen.“

Kontaktadresse:
Initiativkomitee „Riehen – gib dem Grün eine Chance I“
c/o EVP Riehen-Bettingen, Postfach 56, 4125 Riehen

Ablauf der Sammelfrist gemäss § 13 der Gemeindeordnung:
6. Januar 2019

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung innert zehn Tagen seit Veröffentlichung im Kantonsblatt beim Gemeinderat Rekurs erhoben werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen.

Initiative II – Schutz des Siedlungsgrüns

Gestützt auf § 13 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 und §§ 27, 29, 31 und 32 der Ordnung der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 stellen die Unterzeichneten, in der Gemeinde Riehen Stimmberechtigten das folgende unformulierte Initiativbegehren:

„Die unterzeichnenden, in Riehen stimmberechtigten Personen verlangen, dass die zuständigen Behörden in Riehen gestützt auf § 2 Absatz 2 des Baumschutzgesetzes des Kantons Basel-Stadt die notwendigen gesetzlichen Grundlagen erlassen und ein Inventar der schützenswerten Naturobjekte im Siedlungsraum erstellen, um den Schutz der Bäume und damit den Vollzug von § 11 des kantonalen Baumschutzgesetzes und von § 9 Abs. 1 und 2 lit. b) des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz betreffend Einbindung der Natur im Siedlungsraum unter den aktuellen Einflüssen der baulichen Verdichtung wie auch des Klimawandels sicherzustellen. Insbesondere sollen Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen mittels geeigneter Massnahmen gefördert werden.“

Kontaktadresse:
Initiativkomitee „Riehen – gib dem Grün eine Chance II“
c/o EVP Riehen-Bettingen, Postfach 56, 4125 Riehen

Ablauf der Sammelfrist gemäss § 13 der Gemeindeordnung:
6. Januar 2019

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung innert zehn Tagen seit Veröffentlichung im Kantonsblatt beim Gemeinderat Rekurs erhoben werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen.

Generalsekretariat

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