27. Okt 2017
Die Gemeindeverwaltung Riehen hat am 23. Oktober 2017 durch Verfügung festgestellt, dass die Unterschriftenliste und der Titel der nachstehenden Initiative den Formvorschriften der Ordnung der politischen Rechte der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 entspricht:
Gestützt auf § 13 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002 stellen die unterzeichneten, in der Gemeinde Riehen Stimmberechtigten folgendes unformuliertes Initiativbegehren:
„Die Gemeinde Riehen entrichtet an die in Riehen wohnhaften Familien einen Kinderbonus von 300 Franken pro Kind und Jahr. Der Bonus wird für alle Kinder und in Ausbildung stehende Jugendliche ausgerichtet, für die gemäss kantonalem Steuergesetz ein Kinderabzug geltend gemacht werden kann. Familien, die ein steuerbares Einkommen von insgesamt über 150‘000 Franken ausweisen, erhalten diesen Kinderbonus nicht. Der Betrag wird automatisch vom Steuerbetrag abgezogen. Entsteht dadurch ein negativer Steuerbetrag, wird dieser an die Bezugsberechtigten ausbezahlt.“
Kontaktadresse:
Initiativkomitee „Für ein kinderfreundliches Riehen“
c/o Martin Leschhorn Strebel, Fürfelderstrasse 92, 4125 Riehen
Ablauf der Sammelfrist gemäss § 13 der Gemeindeordnung:
28. Oktober 2018
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung innert zehn Tagen seit Veröffentlichung im Kantonsblatt beim Gemeinderat Rekurs erhoben werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen.
Generalsekretariat