Zonenplanrevision Riehen vom Kanton genehmigt

14. Dez 2016

Mit der Wirksamkeit findet die erste Zonenplanrevision ihren Abschluss, welche unter der Federführung der Gemeinde durchgeführt wurde. Für die früheren Zonenplanrevisionen war der Kanton zuständig. Mit der Zonenplanrevision sind nun verschiedene siedlungspolitisch gewichtige Fragen nach langjährigen Verfahren definitiv entschieden. So werden im Moostal rund 62‘000 m2 Bauland aus der  Bauzone entlassen, im Stettenfeld wird die Bauzone deutlich reduziert. Der Riehener Landschaftsraum wird weitgehend unter Landschaftsschutz gestellt. Der Gemeinderatsbeschluss betreffend die Wirksamkeit der Zonenplanrevision wird publiziert.

Zwar sind noch einzelne Rekurse beim Verwaltungsgericht hängig, diese betreffen aber nur wenige Parzellen. Bis diese Rekurse vom Gericht entschieden sind, sind auf diesen Parzellen die Zonenplanänderungen noch nicht wirksam. Davon betroffen sind u.a. die Parzellen im Autal, auf denen spezielle Nutzungsvorschriften vorgesehen sind oder die Parzellen mit Naturschutz.

Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, Tel. 061 646 82 86

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