Aus dem Gemeinderat

06. Jul 2021

Das Reglement Informationssicherheit, eine Teilrevision Personalreglement, die Totalrevision Bestattungsreglement sowie das Zukunftsbild Stettenfeld hat der Gemeinderat, nebst anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, in seiner Sitzung vom 6. Juli 2021 verabschiedet.

Reglement Informationssicherheit
Als eines der Ergebnisse aus der Datenschutzprüfung durch den kantonalen Datenschutzbeauftragten wurde ein Reglement Informationssicherheit erarbeitet. Dieses regelt die Umsetzung der Informationssicherheit für die Gemeinde Riehen und dient als Basis für weitere Vorgaben, Richtlinien und Konzepte. Das Reglement wird im Amtsblatt sowie in der Riehener Zeitung publiziert.

Teilrevision Personalreglement
Im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben hatte das Bundesparlament das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung Ende 2019 erlassen. In einem ersten Schritt traten erste Bestimmungen am 1. Januar 2021 in Kraft (Vaterschaftsurlaub), was zu einer Revision des Personalreglements im Sinne einer Nachführung ins kommunale Personalrecht führte. In einem zweiten Schritt wurde per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt. Erwerbstätigen Eltern wird neu ein 14-wöchiger Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes gewährt, welcher über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Diese Regelung wurde nun ins öffentliche Personalrecht der Gemeinde Riehen übernommen. Die revidierten Paragraphen werden im Kantonsblatt und in der Riehener Zeitung publiziert.

Totalrevision Bestattungsreglement
Die Totalrevision des kantonalen Bestattungsgesetzes und dessen Verordnung machte eine Totalrevision des kommunalen Bestattungsreglements notwendig. Das Reglement beinhaltet folgende wesentlichen Änderungen: Bezüglich Bestattungen und Grabmäler wurden Grundsätze für die Bestattungen auf dem Gottesacker aufgenommen und die bisherigen Regelungen nachgeführt und ergänzt. So können neu auch totgeborene und fehlgeborene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bestattet werden. Weiter gilt neu gesamtkantonal ein Friedhofzwang bei Erdbestattungen. Zudem ist die Urnen-beisetzung und das Ausschütten der Asche ausserhalb des Friedhofs nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Gebühren werden nicht angehoben. Das Reglement wird im Kantonsblatt und in der Riehener Zeitung publiziert.

Zukunftsbild Stettenfeld
Als Resultat des laufenden Klärungs- und Entwicklungsprozesses Stettenfeld hat der Gemeinderat Riehen den Entwicklungsprinzipien einen weiteren Teil des Zukunftsbilds beschlossen. Das Zukunftsbild besteht unter anderem aus den vom Einwohnerrat Riehen bereits festgesetzten Bestimmungen des Nutzungs-plans Stettenfeld, den schon vom Gemeinderat verabschiedeten Leitsätzen und den Entwicklungsprinzipien. Mit den Entwicklungsprinzipien werden Qualitätsmerkmale und Massnahmen zur Zielerreichung der Leitsätze beschrieben. Sie konkretisieren die in den Leitsätzen und Nutzungsplan-bestimmungen definierten Entwicklungsziele und bilden qualitative Vorgaben für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte. Das Zukunftsbild wird ein Teil der Einwohnerratsvorlage sein, mit welcher Ende Jahr ein Kredit für den nächsten Planungsschritt abgeholt werden soll.

Riehen, 6. Juli 2021

Weitere Auskünfte erteilen:

Kézdi Leutwyler Katrin
Kommunikationsverantw.
Telefon: 061 646 82 04

Tessarini Sandra
Generalsekretärin
Telefon: 061 646 82 47


Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.