In besonderen Härtefällen kann die Steuerschuld ganz oder teilweise erlassen werden.
Erlassgesuche sind schriftlich begründet, vollständig belegt und mit ausgefülltem Budgetformular (s. unten) an die Steuern Riehen einzureichen. Für die Kantonssteuern muss ein separates Gesuch bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt gestellt werden.