Die Pflegebeiträge werden nur für Bäume ausserhalb des Siedlungsgebiets gemäss Zonenplan (Siedlungsgrenze = rote Linie) entrichtet.
Wer ist beitragsberechtigt ?
Abgeltungsbeiträge werden für die Pflege von bewirtschafteten Hochstammobstbäumen bezahlt. Im Pachtverhältnis kommt der Bewirtschafter in den Genuss der Pflegebeiträge.
Was ist ein Hochstammobstbaum ?
Die Stammlänge des Hochstammobstbaums beträgt vom Boden bis zum Kronenansatz mindestens 160 cm. Die Krone besteht aus einem Mitteltrieb und 3 bis 5 Leitästen. Alle Kern- und Steinobstsorten und -arten sollen gefördert werden.
Die Pflegebeiträge für Hochstammobstbäume werden nach fünf Jahren Standzeit zuerkannt.
Die Beantragung der jährlichen Pflegebeiträge von CHF 40.00 für Kirschbäume, und CHF 30.00 für alle anderen hochstämmigen Fruchtbäume setzt den regelmässigen Baumschnitt und die Ernte der Früchte voraus. Bitte beachten Sie, dass gemäss Reglement betreffend Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft vom 22. November 2005 Walnussbäume nicht mehr als Hochstamm-Obstbäume, sondern gegebenenfalls als Einzelbäume mit extensiver Unternutzung im Acker- und Wiesland für Beiträge angemeldet werden können.