Corona

Gemeinsam gegen Corona

Sie finden hier die wichtigsten Informationen und Links rund um das Corona-Virus. Bitte achten Sie auf eine gute Handhygiene sowie die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Informationen

Massnahmen des Bundes
Sie finden die Einzelheiten zu Massnahmen, welche der Bund erlassen hat, unter diesem Link.

Impfen im Kanton Basel-Stadt
Informationen zum aktuellen Impfplan finden Sie unter diesem Link.

Verdacht auf Infektion / Vorgehen bei begründeten Symptomen
Jede Person soll sich mit einer akuten Atemwegserkrankung (zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und / oder plötzlich auftretendem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns auf das Coronavirus testen lassen. 

Testen

Im Auftrag der Gemeinde führt die SRS Medical GmbH an gewissen Tagen auf Voranmeldung im Familientreff 2wei, Bahnhofstrasse 61 in Riehen Testungen durch. Terminbuchungen sind unter diesem Link möglich. Zusätzlich bieten diverse Arztpraxen und Institutionen Testungen auf das Coronavirus an. Eine entsprechende Liste finden Sie hier.

Zusätzlich bieten diverse Arztpraxen und Institutionen (auch in Riehen) Testungen auf das Coronavirus an.  Eine entsprechende Liste der Arztpraxen, in welchen Tests durchgeführt werden, finden Sie hier.

Für allgemeine und medizinische Fragen rund um das Coronavirus wenden Sie sich bitte an die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG (täglich 24 Stunden): Tel. 058 463 00 00. Auf der Webseite des Bundes finden Sie die übergeordnete Informationen.

Auf der Seite www.coronavirus.bs.ch finden Sie die für den Kanton Basel-Stadt und Riehen relevanten Informationen. Falls Sie die gewünschte Information nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Infoline des Kantons: Tel. 0800 463 666 (Mo-Fr: 07:30 - 17:00 Uhr, Sa+So: 10:00 - 16:00 Uhr). Bitte wählen Sie die Notrufnummern nur in dringenden Fällen.

Informationen für das Gewerbe
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beschlossen. Sie finden hier weiterführende Informationen des Kantons.

Testen in Riehen

Um der grossen Nachfrage nach Testmöglichkeiten in Riehen zu entsprechen, kann sich die Riehener Bevölkerung auf Anmeldung im Familientreff 2wei (ehemals Landi) an der Bahnhofstrasse 61 testen lassen. Unter diesem Link finden Sie weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung.

Im Auftrag der Gemeinde führt das geschulte Personal der SRS Medical GmbH im Familientreff 2wei an der Bahnhofstrasse 61 nach Terminvereinbarung an zwei bis drei halben Tagen Testungen durch. Die Zeitfenster für das Testen werden laufend an die Nachfrage angepasst, die freien Termine sind online ersichtlich. Das Angebot steht auch Personen ohne Wohnsitz in Riehen offen. Es werden sowohl kostenlose wie kostenpflichtige laborgestützte Tests durchgeführt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sind Termine online zu buchen. Besuche ohne Voranmeldung sind nicht möglich. Personen ohne Internetzugang, die keine Unterstützung von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn erhalten, können sich für die Anmeldung an die Wohnassistenz der Fachstelle Alter, Gemeindeverwaltung Riehen, Tel. 061 646 82 30 wenden.

Für allgemeine und medizinische Fragen rund um das Coronaviruswenden Sie sich bitte an die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG: Tel. +41 58 463 00 00 (täglich 06:00 bis 23:00 Uhr). Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Erkrankte werden auf der Homepage des Kantons Basel-Stadt unter diesem Link beantwortet.

Link zur Anmeldung zum Testen.

Schutzkonzepte

Bis auf weiteres gilt für die Gemeindeverwaltung ein übergeordnetes Schutzkonzept. Es beschreibt, welche Vorgaben die gesamte Gemeindeverwaltung erfüllen muss, um ihre Tätigkeiten wiederaufzunehmen oder fortsetzen zu können. Das Schutzkonzept kommt innerhalb der Gemeinde auch überall dort zur Anwendung, wo (noch) kein branchenspezifisches Schutzkonzept besteht. Spezifische Arbeitssituationen werden in den spezifischen Schutzkonzepten geregelt.

Kontakt:


Schutzkonzepte der Gemeindeverwaltung

Schutzkonzepte Schulen

Schutzkonzepte Veranstaltungen der Gemeinde

Schutzkonzepte Einrichtungen der Gemeinde

Gewerbe und Handel mit Heimlieferservice

Viele Riehener Geschäfte liefern ihre Waren heim, damit die Bevölkerung während der Pandemie-Situation nicht unnötig das Haus verlassen muss. Diese Liste wird laufend erweitert.

Geschäfte, welche ihren Heimlieferservice hier publizieren möchten, melden sich bitte bei

Meister Lia
Abteilungsleiterin
Telefon: 061 646 82 67


Nachfolgende Geschäfte in Riehen bieten einen Heimlieferdienst an:

Henz Metzgerei und Delikatessen GmbH
Schmiedgasse 10, 4125 Riehen
Tel. 061 643 07 77

Mindestbestellmenge CHF 30.00

Sutter Begg
Online-Shop

Bestellungen werden kostenlos geliefert und können ausschliesslich über den Sutter Begg Webshop bestellt werden (Bezahlung per Kreditkarte, Twint, Postcard). Bezahlung beim Chauffeur ist aus hygienischen Überlegungen nicht möglich.

Mindestbestellwert CHF 10.00

Heute bis 16:00 Uhr bestellt, am Folgetag geliefert. Dies gilt für Bestellungen von Montag bis Freitag. Bestellungen für Sonntag oder Montag müssen bis Freitag um 16:00 Uhr bei uns eintreffen.

Amavita Apotheke Riehen
Webergässchen 6, 4125 Riehen
Tel. 058 878 10 70
Fax 058 878 10 79
m222mvtch

Kostenloser Heimlieferservice für Kunden, Hauptliefertage sind Montag, Donnerstag und Freitag. Dringende Medikamente werden täglich und möglichst noch am selben Tag der Bestellung geliefert.

Amavita Apotheke RAURACHER
Rauracherstrasse 33, 4125 Riehen
Tel 058 878 22 20
Fax 058 878 22 29
m221mvtch

Kostenloser Heimlieferservice für Kunden von Montag bis Freitag.

Kostenloser täglicher Heimlieferdienst.

Wyyguet Rinklin
Eglingerweg 1, 4125 Riehen
Tel. 079 645 17 61
wnschlpfrch
www.weingutrinklin.ch

Kostenlose Lieferung ab 12 Flaschen, nicht nur zu Corona-Zeiten. 

Rössli Buchhandlung AG
Schmiedgasse 14, CH-4125 Riehen
Tel. 061 641 34 04
Fax 061 643 98 08
rsslrhnblwnch

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17.00 Uhr
Samstag 9:00 - 16:00 Uhr
Heimlieferung nach Absprache.

Cenci Sport GmbH
Schmiedgasse 23, 4125 Riehen
Tel. 061 641 46 46
www.cencisport.ch

Heimlieferdienst in Riehen und Bettingen.

Papeterie Wetzel
Schmiedgasse 14, 4125 Riehen
Tel. 061 641 47 47
ppwtzlblwnch
www.papwetzel.ch

Bestellungen telefonisch oder per E-Mail. Kostenlose Heimlieferung nach Riehen und Bettingen.

Blumen Breitenstein u. Co.
Kirchstrasse 1, 4125 Riehen
Tel. 061 641 27 01
Fax. 061 641 17 84
rhnblmn-brtnstnch

Telefonische Bestellung Mo – Fr 7:30 – 18:30 Uhr, Sa 7:30 – 16:00 Uhr oder per E-Mail.
Kostenpflichtiger Heimlieferdienst.

K. Schweizer AG
Baselstrasse 49, 4125 Riehen
Tel. 061 645 96 60
ldnrhnksgch
www.ksag.ch

Bestellungen werden telefonisch oder per Mail gerne entgegen genommen. Kostenpflichtiger Heimlieferdienst.

DaHOME AG
Immobilientreuhand
Rudolf Wackernagel-Strasse 79, 4125 Riehen
Tel. 061 603 81 60
thmscrprdhmch
www.dahome.ch

Kostenfreie telefonische Beratung bei technischen Problemen im Haus oder in der Wohnung und Organisation von Reparaturmassnahmen durch Drittfirmen.
Kostenpflichtige Unterstützung in der Verwaltung von Immobilien.

UBS Switzerland AG
Geschäftsstelle Riehen, 4125 Riehen
Service Line Privatkunden
Deutsch: Tel. 0848 848 052
Französisch: Tel. 0848 848 051
Italienisch: Tel. 0848 848 053
Englisch: Tel. 0848 848 054

Lassen Sie sich Bargeld nach Hause liefern.
Weitere Infos der UBS.

Pâtisserie Katznelson
Rütiring 30d, 4125 Riehen
Tel. 076 683 90 09

Torten und Pâtisserie werden in Riehen und Bettingen ab CHF 30.00 gratis geliefert.

Härtefallregelung für Riehener Unternehmen

Der Gemeinderat hat ein Reglement über die Unterstützung von Riehener Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Härtefallreglement) erlassen. Damit ergänzt er die bestehenden COVID-19 Massnahmen für Riehener Unternehmen.

Mit einer Umfrage beim Riehener Gewerbe hat der Gemeinderat dieses Frühjahr evaluiert, wie die bisherigen COVID-19 Massnahmen von Bund, Kanton und Gemeinde sinnvoll ergänzt werden können. Daraus haben sich für den Gemeinderat zwei Bereiche ergeben, in welchen die Gemeinde wirkungsvoll zusätzliche Unterstützung leisten kann: Zum einen bei der Beratung zu bestehenden und sich laufend ändernden Unterstützungsmassnahmen; zum andern in den Fällen, in welchen ein Negativentscheid des Kantons vorliegt.

COVID-19-Anlaufstelle für Unternehmen
Zur niederschwelligen Beratung der Riehener Unternehmer im Bereich der COVID-19-Unterstützungsmassnahmen wird eine Anlaufstelle geschaffen. Die Beratung erfolgt mündlich und unkompliziert zu festen Zeiten. Sie richtet sich einerseits an Unternehmen, welche akut in ihrer Existenz bedroht sind. Hier soll abgeklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, mit einem kommunalen Härtefallbeitrag den Weiterbestand des Unternehmens zu sichern. Andererseits soll eine Erstberatung im Sinne einer Triage zu den bestehenden Massnahmen von Bund und Kantonen erfolgen. Für die konkrete Gesuchseinreichung werden die Unternehmen dann an die zuständigen Stellen verwiesen.
Die Anlaufstelle ist jeweils am Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar (Tel. 061 646 82 01). Beim telefonischen Erstkontakt wird abgeklärt, ob ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort stattfinden soll. Diese Beratungsgespräche finden jeweils Montagvormittag von 09:00 bis 12:00 Uhr statt und dauern maximal 30 Minuten.

Kommunale Härtefallbeiträge
Insbesondere bei Klein- und Kleinstunternehmen kann unter Umständen bereits mit verhältnismässig geringen Beiträgen der Weiterbestand in der aktuell angespannten Lage gesichert werden. Die Gemeinde leistet deshalb subsidiär zum Kanton einen Härtefallbeitrag. Voraussetzung um Unterstützungsleistungen der Gemeinde zu erhalten ist, dass ein Negativentscheid des Kantons vorliegt. Auch wenn sich zeigen sollte, dass diese Voraussetzungen nur bei wenigen Unternehmen erfüllt sind, ist der Gemeinderat überzeugt, dass damit trotzdem ein wirkungsvoller Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Riehener Unternehmerlandschaft geleistet werden kann. Für Härtefallbeiträge werden Mittel von CHF 200’000.00 zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann maximal ein Betrag von CHF 20'000.00 ausgerichtet werden.

Öffnungszeiten:
Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr (telefonischer Erstkontakt und Beratung)
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr (Beratungsgespräch, maximal 30 Minuten)
Tel. 061 646 82 01

Informationen des Kantons Basel-Stadt

Unter der folgenden Webseite finden Sie weiterführende kantonale Regelungen.
Coronavirus.bs.ch

Schulen und Kindergarten

Corona: Schulen und Kinderbetreuung

Corona: Schulen und Kinderbetreuung

Sie finden im folgenden spezifischen Informationen für den Umgang mit der Pandemiesituation in den Schulen, Kindergärten, Tagesstruktur, Kindertagesstätten und Spielgruppen.

Das Erziehungsdepartement hat zusammen mit dem Gesundheitsdepartement für die Dauer der Pandemie den Umgang mit Erkältungen im schulischen Umfeld im Kanton Basel-Stadt geregelt.

Sie finden unten die Schutzkonzepte für den Schulbereich im Kanton Basel-Stadt.

Informationen zum Coronavirus (COVID-19) des Kantons Basel-Stadt für die Schulen
Gemeindeschulen
Gemeindeschulen
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