Schulzahnpflege

Seit dem 1. Juli 2014 steht Kindern und Jugendlichen aus Riehen und Bettingen die Schulzahnpraxis an der Schmiedgasse 23 zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8:00 bis 18:00

Schmutz Cécile
Schulzahnpflege
Telefon: 061 646 81 48

Meister Lia
Abteilungsleiterin
Telefon: 061 646 82 67

Was bietet die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen an?

Die AAA dent AG ist von den Gemeinden Bettingen und Riehen beauftragt mit dem Betrieb einer Schulzahnpraxis in Riehen. Sie führt den Schuluntersuch und die Gruppen-Zahnprophylaxe in den Kindergärten und Primarschulen durch und behandelt Kinder und Jugendliche in der Praxis an der Schmiedgasse 23 in Riehen (Tel. 061 641 68 00). Dazu gehören neben der Individualprophylaxe Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnchirurgie und Notfallbehandlungen bei Zahnunfällen und Schmerzen.

Was kostet die Behandlung in der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen?

Die Behandlung wird zum UVG-Tarif (SUVA-Tarif) abgerechnet. Der Schuluntersuch sowie die Gruppen-Zahnprophylaxe sind für die Eltern wie bisher kostenlos.
Familien mit geringem Einkommen erhalten von der Gemeinde wie bisher Reduktionen an die Behandlungskosten. Ein allfälliger Reduktionsanspruch wird von der Gemeinde abgeklärt und automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen, ausser es handelt es sich um eine kieferorthopädische Behandlung.

Bitte halten Sie sich bei kieferorthopädischen Behandlungen an folgenden Ablauf:

  1. Bezahlen Sie die Rechnung der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen (Gesamtbetrag ohne Reduktion).
  2. Senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenversicherung (Grund- und Zusatzversicherung) und warten Sie auf die Bestätigung der Kostenbeteiligung. Holen Sie die Bestätigung auch ein, wenn Sie keine Zahnversicherung haben und die Krankenversicherung keinen Beitrag leistet.
  3. Senden Sie eine Rechnungskopie mit folgenden Beilagen an die Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Gesundheit und Soziales: Bestätigung der Kostenbeteiligung der Krankenversicherung, Ihre Zahlungsangaben (PC-Konto, IBAN oder Einzahlungsschein)
  4. Danach werden wir Ihren Reduktionsanspruch berechnen und den Betrag auf Ihr Konto überweisen.

Kann mein Kind auch von einer anderen Zahnärztin / einem anderen Zahnarzt behandelt werden?

Ja. Sie können Ihr Kind weiterhin auch in einer anderen Zahnarztpraxis behandeln lassen. Das Ergebnis des Schuluntersuchs durch die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Gemeinden gewähren - wie bisher - keine Reduktionen auf die Behandlungskosten bei anderen Privatzahnarztpraxen.

Was wird Eltern empfohlen, die mit der Behandlung und/oder Behandlungsfolgen bei der AAA dent AG unzufrieden sind?

Die Gemeinde empfiehlt Eltern, die mit der Arbeit der AAA dent AG unzufrieden sind, das Gespräch mit der leitenden Zahnärztin aufzunehmen. Viele Schwierigkeiten können im Gespräch geklärt werden. Als nächstes kann eine Beschwerde bei der zuständigen Abteilung Gesundheit und Soziales der Gemeindeverwaltung Riehen eingereicht werden. Den Eltern steht es ausserdem frei, ihr Kind in der Schulzahnklinik in Basel behandeln zu lassen. Dort werden die gleichen Reduktionen auf den Behandlungskosten gewährt. Ausserdem gibt es zwei Ombudsstellen: Die Patientenstelle Basel sowie die Zahnärztliche Ombudsstelle der SSO (siehe Links unten).

Beratung Schulzahnpflege Onlineformular
Zahnhase.ch
Zahnärztliche Ombudsstelle der SSO Basel
Patientenstelle Basel
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Gesundheit und Soziales
Medizinische Versorgung
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