Vor knapp zwanzig Jahren hat Riehen mit der Gemeindereform PRIMA einen Meilenstein im Management einer Gemeinde gesetzt und die damals neuen ldeen von New Public Management so konsequent wie nirgendwo sonst in der Schweiz umgesetzt. Mit den veränderten Rahmenbedingungen drängt sich nun eine Überprüfung der Strukturen auf.
Die Gemeindereform PRIMA war revolutionär und darf auch aus heutiger Sicht als mutig und innovativ bezeichnet werden. Nach 20 Jahren muss allerdings jede Organisation ihre Strukturen überprüfen. Mit dem Politikplan 2018-2021 wurde deshalb eine Überprüfung der Gemeindeorganisation und des Steuerungsmodells initiiert. Erneut handelt die Gemeinde konsequent und ist bereit, das bestehende Modell grundlegend zu hinterfragen und dann die für Riehen passenden Schlüsse für eine Reorganisation zu wählen. Die Ambition liegt weniger darin, wie damals mit PRIMA ein Leuchtturmprojekt für die Schweiz zu schaffen, sondern künftig damit zu punkten, ein effektives und effizientes Steuerungsmodell im Einsatz zu haben. Das neue Steuerungsmodell wird 2024 in Kraft treten.
Der Einwohnerrat hat am 15. Dezember 2021 die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeindereform beschlossen, so dass 2022 die technischen und organisatorischen Arbeiten an die Hand genommen werden können. 2023 wird erstmals nach NSR geplant.
Die Vision für das neue Steuerungsmodell
Die Gemeindeverwaltung soll sich in eine agile Organisation entwickeln, in welcher es keine umständlichen internen Verrechnungen, keine komplizierte Organigramme und Zuständigkeiten und keine sich wiederholenden Berichterstattungen mehr gibt. Der Einwohnerrat und der Gemeinderat konzentrieren sich auf die strategischen Fragen. Die neue Gemeindeverwaltung zeichnet sich durch Einfachheit, Verständlichkeit und Transparenz aus.
Einfachheit
Neu soll gelten: Ein Gemeinderat – eine Abteilung.
Die neue, schlanke Organisation soll effiziente und effektive Zusammenarbeit ermöglichen.
Verständlichkeit
Keine umfangreichen, sich im Inhalt wiederholende Berichte. Ein jährlicher, schlanker Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Zielen und jährlichem Budget ersetzen Politikplan, Leistungsaufträge, interne Leistungsvereinbarungen und Globalkredit.
Einwohnerrat erhält mit dem AFP ein miliztaugliches Steuerungsinstrument und wird damit agiler und kann neue jährlich Einfluss nehmen statt wie bisher nur alle vier Jahre.
Transparenz
Gemeinderat legt Legislaturziele fest, der Fokus liegt auf der strategischen Führung.
Das in fast allen Schweizer Gemeinden etablierte Rechnungslegungsmodell HRM2 ermöglicht Vergleiche mit anderen Gemeinden und schafft Transparenz.
Was zeichnet die neue Organisationsstruktur und die neuen Steuerungselemente aus?
Die Globalkredite, die Leistungsaufträge, der Politikplan und die internen Leistungsvereinbarungen werden ersetzt durch eine effiziente und miliztaugliche rollende Aufgaben- und Finanzplanung. Damit wird die Planung zeitlich synchronisiert und es kann schneller auf Veränderungen reagiert werden.
Die Rechnungsablage wird neu gemäss dem Rechnungslegungsmodell HRM2 vorgenommen. Die Empfehlungen von HRM2 sind in fast allen Gemeinden der Schweiz bereits umgesetzt.
Die Organisation der Verwaltung wird vereinfacht. Die beiden Organigramme «grün» und «blau» werden zu einem aussagekräftigen Organigramm verschmolzen. Bereiche werden so in der Organisation verortet, dass eine effektive und effiziente Zusammenarbeit möglich ist.
Die Entwicklung der Gemeinde soll auch mit einer Stärkung der Kompetenzen des Gemeinderats einhergehen. Der Gemeinderat soll neu Legislaturziele festlegen und die strategischen Grundlagen der Verwaltungsbereiche beschliessen. Damit kann der Gemeinderat die Ressorts wirkungsorientiert führen.
Die Einflussmöglichkeiten des Einwohnerrats werden durch die neuen Instrumente gestärkt.
Im neuen Steuerungsmodell wird die Aufgabenerfüllung in einem 4 –jährigen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) dargelegt. Der Einwohnerrat (ER) bewilligt das Budget des laufenden Jahres und nimmt die drei folgenden Finanzplanjahre zur Kenntnis. Der AFP ersetzt den Poliltikplan, die Leistungsaufträge sowie die internen Leistungsvereinbarungen. Damit reduziert sich die Zahl der Berichte.
Neu in diesem Vorgehen ist, dass der Einwohnerrat gleichzeitig über alle Bereiche das Budget genehmigen wird. Mit den zeitlich versetzten Leistungsaufträgen war eine jährliche Gesamtsicht der Budgets nicht möglich.
Ein AFP wird folgende Elemente beinhalten:
Geschäftsordnung Einwohnerrat
Das Ratsbüro des Einwohnerrats überarbeitet die Geschäftsordnung des Einwohnerrats (GO ER) und spiegelt diese mit der Spezialkommission NSR. In diesem Zusammenhang befasst sich das Ratsbüro u.a. mit dem künftigen Kommissionswesen. Die Einführung einer Finanzkommission wirkt sich auf die Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission (GPK) betreffend Beratung des Jahresberichts aus. Mit der Einführung des jährlichen AFP-Zyklus werden die Budgets der Ressorts jährlich beraten. Vor diesem Hintergrund wird kritisch überprüft, wie viele Sachkommissionen nötig sind, um die parlamentarische Arbeit zu erfüllen und die Miliztauglichkeit zu wahren. Ein Vorschlag zum künftigen Kommissionswesen wird ebenfalls an die Spezialkommission NSR zur Beratung überwiesen. Die GPK wird vom Ratsbüro zum § 43 «Geschäftsprüfungskommission» für eine Stellungnahme begrüsst.
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung (GO) soll von Bestimmungen zum Themenbereich Finanzen entlastet werden. Die entsprechenden Regelungen sollen in angepasster Form in die Finanzhaushaltsordnung (FHO) transferiert werden. Neu soll die ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung der Gemeinde als übergeordnete inhaltliche Zielvorgabe in die Gemeindeordnung aufgenommen und überwacht werden. Anzupassen sind weiter die Zuständigkeiten von Einwohnerrat und Gemeinderat in Bezug auf die neuen Führungsinstrumente für die Steuerung des Gemeindehaushalts, Budget und Rechnungslegung.
Finanzhaushaltsordnung
Die Finanzhaushaltordnung (FHO) muss umfassend angepasst werden. Die Totalrevision wird unter anderem folgende Themen umsetzen:
Definition der Grundsätze für die Steuerung von Aufgaben und Finanzen, Definition des Controllings;
Abbildung des neuen Steuerungskreislaufs, Verankerung der Instrumente (Leitbild, Sachstrategien usw.),
Legislaturplanung, Aufgaben- und Finanzplan (AFP), Jahresbericht, anstelle von Politikplan, Leistungsaufträge etc;
Anlehnung an das Modell des Kantons Basel-Stadt: Bewilligung von Ausgaben und Definition der gebundenen Ausgabe
Rechnungslegung: Übernahme der Empfehlungen des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells der Kantone und Gemeinden (HRM2), diverse fachorientierte Bestimmungen zur Jahresrechnung als Teil des Jahresberichts.
Abstimmung der Zuständigkeiten im Finanzbereich mit der Gemeindeordnung.
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