Riehen als Arbeitgeberin

Gemeindehaus Riehen
Gemeindehaus Riehen

In der Gemeindeverwaltung Riehen arbeiten rund 700 Mitarbeitende, vielfach in Teilzeitstellen, nach zeitgemässen Managementgrundsätzen des Public Managements.

Als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin bietet die Gemeindeverwaltung Riehen gute Anstellungsbedingungen. Riehen ist ausserdem UNICEF- ausgezeichnet als kinderfreundliche Gemeinde und als Energiestadt die erste Gemeinde Europas mit dem European Energy Award in Gold.

Ihre Bewerbung

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Diplomen via Mail unter Bwrbngnrhnch entgegen. Bitte verfassen Sie sämtliche Unterlagen auf Deutsch.

Tipps für Ihre Bewerbung
Motivationsschreiben: Schreiben Sie dieses bitte auf dem Computer und vergessen Sie Ihren Absender nicht. Beziehen Sie sich auf die konkreten Anforderungen aus dem Stelleninserat. Sagen Sie uns, weshalb Sie der/die richtige Bewerber/in sind. Halten Sie Ihr Motivationsschreiben kurz!
Lebenslauf: Zeigen Sie uns Ihre Berufsausbildung in absteigender chronologischer Reihenfolge (letzter Abschluss zuerst). Beginnen Sie Ihre beruflichen Stationen mit der letzten Stelle. Datum und Stellenprozente interessieren uns! Achten Sie auf korrekte Formatierungen.

Bewerben aus dem Ausland
Erwerbstätig kann man in der Schweiz nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung sein. Falls Sie bereits eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen, senden Sie uns diese mit der Bewerbung bitte mit. Wenn wir eine Grenzgängerbewilligung beantragen müssen, brauchen wir für diese ein Passfoto im Original.

Ausländische Diplome können wir nur berücksichtigen, sofern Sie eine EDK-Anerkennung vorweisen können (Lehrdiplom oder Diplom im Bereich Sonderpädagogik, Logopädie oder Psychomotoriktherapie). Falls die Anerkennung bereits vorhanden ist, senden Sie uns diese mit der Bewerbung bitte mit. Unter diesem Link finden Sie die Infos zum Anerkennungsverfahren.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung (s. Dokument unten) sorgfältig, bevor Sie Ihre personenbezogenen Daten an die Gemeinde Riehen übermitteln.

Dokumente
Datenschutzerklärung für Stellenbewerbungen

Kontakt:

Martin Nicole
HR-Generalistin
Telefon: 061 646 82 57

Toma Viktoria
HR-Generalistin
Telefon: 061 646 81 73


Offene Stellen 

Wir haben zurzeit folgende Stellen zu besetzen:

Lehrstellen und Praktika

Die Gemeindeverwaltung bildet Lernende in verschiedenen Berufen aus:

  • Gärtner/in EFZ (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau)
  • Forstwart/in EFZ
  • Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ (Fachrichtung Werkdienst oder Hausdienst)
  • Automobilfachmann/-frau EFZ (Fachrichtung Personenwagen)
  • Kaufmann/-frau (E-Profil)
  • Fachmann/-frau Information und Dokumentation EFZ
  • Informatiker/in EFZ
  • Fachmann/-frau Betreuung EFZ (Fachrichtung Kinderbetreuung)
  • Gärtner/in EBA (Grundbildung mit Berufsattest)
  • Unterhaltspraktiker/in EBA (Grundbildung mit Berufsattest)
  • Büroassistent/in EBA (Grundbildung mit Berufsattest)

Interessante Praxiserfahrungen können Schülerinnen und Schüler, aber auch junge Berufsleute zudem in einzelnen Praktika an verschiedenen Stellen der Gemeindeverwaltung sammeln. Interessentinnen und Interessenten senden bitte eine schriftliche Bewerbung unter Angabe des gewünschten Berufs und des Zeitraums, in welchem sie das Praktikum durchführen möchten, an Bwrbngnrhnch.

Zudem besteht für angehende Juristen/Juristinnen die Möglichkeit, ein halbjähriges Volontariat zu absolvieren. Diese Volontariatsstelle wird jeweils ausgeschrieben.

Ferienjobs

In Riehen wohnhafte Schülerinnen und Schüler, die in den Schulferien (Sommer und Herbst) etwas verdienen wollen, können sich jeweils ab Januar für einen Ferienjob in der Gemeindegärtnerei bewerben.

Kontakt:


Anstellungsbedingungen für Stellen in der Gemeindeverwaltung

Sie finden hier die wichtigsten Eckwerte der Anstellungsbedingungen in der Gemeindeverwaltung:

Arbeitszeit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten ihre Arbeitszeit grundsätzlich auf der Basis einer Jahresarbeitszeit.
Die durchschnittliche wöchentliche Soll-Arbeitszeit bei einem Beschäftigungsgrad von 100% beträgt wöchentlich 41 Stunden und 30 Minuten (täglich 8 Stunden und 18 Minuten). Für Teilzeitbeschäftigte reduziert sie sich entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

Homeoffice ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen regelmässig einen Teil ihrer Arbeitszeit im Rahmen des Jahresarbeitszeitmodells ausserhalb des Betriebs zu erbringen. In einer Vereinbarung werden die Präsenzzeiten und die maximale Arbeitszeit definiert, die im Rahmen des Homeoffice geleistet werden dürfen.

Probezeit
Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Durch schriftliche Vereinbarung kann sie verlängert, verkürzt oder ausnahmsweise aufgehoben werden. Sie darf jedoch höchstens sechs Monate betragen. Verkürzt sich die Probezeit wegen Abwesenheiten, kann sie angemessen verlängert werden.
Im befristeten Arbeitsverhältnis gilt eine Probezeit nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.

Ferien
Bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr: 25 Arbeitstage, ab dem 21. bis zum 55. Altersjahr: 25 Arbeitstage.
Vom Kalenderjahr an, das der Vollendung des 55. Altersjahrs folgt, erhöht sich der Ferienanspruch alljährlich um einen Tag bis auf sechs Wochen im Kalenderjahr, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.

Familien und Unterhaltszulagen
Nebst der gesetzlichen Familienzulage wird für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende eine Unterhaltszulage ausgerichtet.

Mutterschaft
Bezahlter Urlaub von 16 Wochen

Elternurlaub
Geburt eines Kindes: 10 Tage für den Vater

Fort- und Weiterbildungen
Die Gemeindeverwaltung fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
In der Regel wird ein bezahlter Urlaub gewährt. Die Kosten werden übernommen, wenn Mitarbeitende Weiterbildungskurse im Interesse der Gemeindeverwaltung besuchen. Weiterbildung im überwiegenden Interesse der Mitarbeitenden kann angemessen unterstützt werden.

Vergünstigungen

  • Öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine REKA-Card beziehen. Damit bezahlen Sie an allen REKA-Akzeptanzstellen mit 20% Rabatt.
  • Angestelltenparkkarte (CHF 50.00/Jahr) für Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr. Mit dieser Karte kann in der blauen Zone in Riehen zeitlich unbeschränkt parkiert werden.
  • Ausrangierte Hardware wird intern zu günstigen Konditionen verkauft.
  • Gutscheinbüchlein (Vergünstigungen in Restaurants in Basel und Umgebung) für CHF 25.00 statt CHF 32.50.
  • Kunstführer Riehen zum Vorzugspreis von CHF 15.00 statt CHF 19.00.
  • Ausleihbarer Oberrheinischer Museumspass
  • Ausleihbarer VMS-Ausweis für alle Museen schweizweit.
  • Ausleihbare Gästekarte für Gratiseintritt in die Fondation Beyeler für zwei Personen.
  • Ausleihbare Gästekarte für bird’s eye Jazzclub.
  • Gratiseintritt ins Hallenbad Wasserstelzen.

Dokumente
Lohntabelle 2021 Verwaltung

Anstellungsbedingungen für Stellen in den Gemeindeschulen Bettingen und Riehen

Sie finden hier die wichtigsten Eckwerte der Anstellungsbedingungen in den Gemeindeschulen Bettingen und Riehen:

Arbeitszeit
Im Schulbereich wird die Arbeitszeit in Lektionen gezählt. Im Kindergartenbereich 32 Lektionen und im Primarschulbereich 28 Lektionen (100%-Pensum).

Probezeit
Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Durch schriftliche Vereinbarung kann sie verlängert, verkürzt oder ausnahmsweise aufgehoben werden. Sie darf jedoch höchstens sechs Monate betragen. Verkürzt sich die Probezeit wegen Abwesenheiten, kann sie angemessen verlängert werden.
Im befristeten Arbeitsverhältnis gilt eine Probezeit nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.
Die ersten beiden Anstellungsjahre sind befristete Anstellungen. Anschliessend erfolgt aufgrund jährlicher Standortbestimmungen die Überführung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis.

Ferien
Bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr: 25 Arbeitstage, ab dem 21. bis zum 55. Altersjahr: 25 Arbeitstage.
Vom Kalenderjahr an, das der Vollendung des 55. Altersjahrs folgt, erhöht sich der Ferienanspruch alljährlich um einen Tag bis auf sechs Wochen im Kalenderjahr, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.

Familien und Unterhaltszulagen
Nebst der gesetzlichen Familienzulage wird für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unterhaltszulage ausgerichtet.

Mutterschaft
Bezahlter Urlaub von 16 Wochen.

Elternurlaub
Geburt eines Kindes: 10 Tage für den Vater.

Fort- und Weiterbildungen
Die Gemeindeschulen fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In der Regel wird ein bezahlter Urlaub gewährt. Die Kosten werden übernommen, wenn Mitarbeitende Weiterbildungskurse im Interesse der Gemeindeschulen besuchen. Weiterbildung im überwiegenden Interesse der Mitarbeitenden kann angemessen unterstützt werden.

Vergünstigungen

  • Öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können eine REKA-Card beziehen. Damit bezahlen Sie an allen REKA-Akzeptanzstellen mit 20% Rabatt.
  • Angestelltenparkkarte (CHF 50.00/Jahr) für Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr. Mit dieser Karte kann in der blauen Zone in Riehen zeitlich unbeschränkt parkiert werden.
  • Ausrangierte Hardware wird intern zu günstigen Konditionen verkauft.
  • Gutscheinbüchlein (Vergünstigungen in Restaurants in Basel und Umgebung) für CHF 25.00 statt CHF 32.50.
  • Kunstführer Riehen zum Vorzugspreis von CHF 15.00 statt CHF 19.00.
  • Ausleihbarer Oberrheinischer Museumspass.
  • Ausleihbarer VMS-Ausweis für alle Museen schweizweit.
  • Ausleihbare Gästekarte für Gratiseintritt in die Fondation Beyeler für zwei Personen.
  • Ausleihbare Gästekarte für bird’s eye Jazzclub.
  • Gratiseintritt ins Hallenbad Wasserstelzen.

Dokumente
Lohntabelle 2021 Lehr- und Fachpersonen

Reglemente

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Martin Nicole
HR-Generalistin
Telefon: 061 646 82 57

Toma Viktoria
HR-Generalistin
Telefon: 061 646 81 73


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