Musikunterricht und Musikschulen

Marimba Schlägel der Musikschule SMEH

Musikschulen und Musikvereine bieten Riehener Kindern und Jugendlichen ein breitgefächertes Angebot an ausserschulischem Musikunterricht.

Detaillierte Informationen zu den vielfältigen Angeboten finden Sie auf unserer Webseite 
www.musikunterricht-riehen.ch

Kontakt:

Dähnrich Christiane
Fachverantwortliche im Bereich Entwicklung Gemeindeschulen
Telefon: 061 646 82 96


Musikschulen und Vereine

Musikschule Riehen
Link zur Musikschule Riehen

Musikschule Riehen

ton in ton musikschule für kinder und erwachsene
Link zu ton in ton

ton in ton musikschule für kinder und erwachsene

Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken (SMEH)
Link zur SMEH

Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken (SMEH)

PRISMA-Schulen / Musikschule
Link zur PRISMA Musikschule

PRISMA-Schulen / Musikschule

Posaunenchor CVJM Riehen
Link zum Posaunenchor

Posaunenchor CVJM Riehen

Jugendmusikverein Riehen
Link zum Jugendmusikverein

Jugendmusikverein Riehen

Schliesslich können Sie Musikunterricht bei frei tätigen Musiklehrern und Musiklehrerinnen des Schweizerichen Musikpädagogischen Verbands besuchen.

Information zur Schulgeldermässigung an der Musikschule Riehen und den Musikschulen SMEH und ton in ton

Anspruch auf Schulgeldermässigung
Anspruch auf die von der Gemeinde Riehen gewährte Schulgeldermässigung an der Musikschule Riehen und den Musikschulen SMEH und ton in ton haben alle Familien/Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Riehen, die vom Amt für Sozialbeiträge Basel Stadt eine Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten oder von der Sozialhilfe Riehen Sozialleistungen beziehen.

Die Schulgeldermässigung wird je Kind für ein Instrumentalfach und/oder ein Gruppenangebot der jeweiligen Musikschule gewährt.

Höhe der Schulgeldermässigung
Für Familien/Erziehungsberechtigte mit Sozialhilfeleistungen oder Ergänzungsleistungen 60%

Für Familien/Erziehungsberechtigte mit einer Krankenkassenprämienvergünstigung der

Einkommensgruppen 01 – 03

60%

Einkommensgruppen 04 – 06

50%

Einkommensgruppen 07 – 09

40%

Einkommensgruppen 10 – 12

32%

Einkommensgruppen 13 – 15

24%

Einkommensgruppen 16 – 18

16%

Einkommensgruppen 19 – 22

 8%


Antrag und Dauer der Schulgeldermässigung
Die Schulgeldermässigung ist bei den Musikschulen unter Beachtung der jeweiligen Fristsetzungen zu beantragen. Ein Gesuchs-Formular ist bei den Musikschulen erhältlich. Die Schulgeldermässigung wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt und muss für das folgende Schuljahr erneut beantragt werden.

Dem Gesuch muss eine Kopie der Verfügung des Amts für Sozialbeiträge zur Krankenkassenprämienvergünstigung oder eine Bestätigung der Sozialhilfe Riehen über den Bezug von Sozialleistungen beigefügt werde.

Die Schulgeldermässigung erlischt, wenn keine Krankenkassenprämienvergünstigung mehr gewährt wird.

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