Es empfiehlt sich, die Bezahlung der Steuern frühzeitig in Angriff zu nehmen.
So können Sie auch von unserem attraktiven Vergütungszins profitieren und Sie sind auf der sicheren Seite, wenn es mal zu einem finanziellen Engpass kommen sollte.
Bitte beachten Sie auch, dass gemäss § 9 des Steuerreglements der Gemeinde Riehen in Verbindung mit § 139 der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt ein Belastungszins auf allen nach Fälligkeit geleisteten Steuerzahlungen erhoben wird.
Falls Sie noch Einzahlungsscheine für die Steuervorauszahlung benötigen, können Sie diese hier bestellen.