Landwirtschaft

Ernte in Riehen

Das Landwirtschaftsgebiet ist nicht nur «Produktionsfläche», sondern ebenso Erholungs- und Freizeitraum, erlebenswerte Landschaft, potentieller Naturraum mit vielen ökologisch wertvollen Flächen und Nischen, die es zu pflegen und zu erhalten gilt.

Die Landwirtschaft geniesst in unserer Gemeinde einen hohen Stellenwert. Mit der Zukunft einer nachhaltigen, gesunden Landwirtschaft hat sich deshalb das kantonale Landwirtschaftskonzept Basel-Stadt auseinandergesetzt. Es kann in einer Kurzform bei der Fachstelle Umwelt bezogen werden.

Kontakt:

Olloz Sebastian
Leiter Ortsplanung/Umwelt
Telefon: 061 646 82 59

Leugger Arnold Salome
Fachv. Umwelt- und Naturschutz
Telefon: 061 646 82 94


Rebbaubetriebe Riehen

Rebbaubetriebe Riehen

Weinreben

Der Rebbau in Riehen blickt auf eine Tradition von über 1200 Jahren zurück.

Für reiche Basler des 16. bis 18. Jahrhunderts war der hier gepflegte Rebbau ein wichtiger Grund, sich in Riehen ein Landgut zu halten. 1770 betrug die Rebfläche rund 70 Hektaren; sie diente vor allem der Versorgung der Stadt Basel mit dem damals wichtigen Lebensmittel Wein. Pflanzliche und tierische Schädlinge, Steigerung der Produktionskosten, besserer Verdienst in der Industrie sowie Landverlust durch Bautätigkeit führten in die Rebkrise. In der Folge schmolz die Rebfläche auf gerade noch 0,4 Hektaren zusammen. Zur Rettung des Kulturgutes Rebbau beschloss der Gemeinderat 1979 auf Grund eines parlamentarischen Vorstosses, im Schlipf einen gemeindeeigenen Rebberg anzulegen. Die gesamte Rebfläche beträgt heute rund 4 Hektar und ist grösstenteils mit den Hauptsorten Blauburgunder und Riesling-Sylvaner bestockt. Pinot blanc, Sauvignon blanc und Merlot werden auf kleineren Flächen angepflanzt. Die aufwändige, naturnahe Pflege und die strikte Ertragsregulierung der Reben ermöglicht es uns, im Herbst vollreife Trauben von höchster Qualität zu ernten. Das Angebot reicht von leichten, süffigen, traditionellen Weinen bis zu kräftigen, vollmundigen Spezialitäten.

Die Gemeinde Riehen bewirtschaftete bis Ende 2013 einen gemeindeeigenen Rebberg am Schlipf. Durchschnittlich konnten 30 Tonnen Trauben pro Jahr gekeltert werden. Dies ergab etwa 20'000 Flaschen pro Jahr.

Kontakt:

Olloz Sebastian
Leiter Ortsplanung/Umwelt
Telefon: 061 646 82 59

Werkdienste
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30
oder nach telefonischer Vereinbarung


Weingut Riehen AG
Wyyguet Rinklin z' Rieche im Schlipf
Spielzeugmuseum, Dorf- und Rebbaumuseum "MUKS"
Bau, Mobilität und Umwelt
Ortsplanung und Umwelt
Werkdienste
Natur

Mosterei

Mosterei

Mostereibetrieb

Die Gemeinde Riehen betreibt im Ökonomiehof während der Obstsaison einen Mostereibetrieb.

In Riehen besteht die Möglichkeit, während der Obstsaison, Äpfel, Birnen und Trauben zu Most verarbeiten zu lassen. Dieses Angebot beschränkt sich nicht nur auf Personen, die in Riehen wohnen und leben. Aus einem Kilogramm Obst entstehen 7 Deziliter Most. Dieser kann in einem mitgebrachten Behälter frisch ab Presse mitgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Most pasteurisieren zu lassen. Mostflaschen, Zubehör und Ersatzteile können in der Mosterei bezogen werden. Das mitgebrachte Mostobst kann auch unvermischt und separat ab einer Mindestmenge von 100 Kilogramm verarbeitet werden.

Die Verarbeitung von Trauben muss in der Mosterei angemeldet werden. Ein Termin ist vor dem Ablesen der Trauben zu vereinbaren. Um Traubensaft zu pasteurisieren, sind 40 kg frische Trauben notwendig. Damit wird eine Füllmenge von 25 Litern erzielt. Der Traubensaft wird in einer Ballonflasche pasteurisiert. Kleinere Traubenmengen werden mit Obstsaft ergänzt oder müssen frisch in mitgebrachten Flaschen mitgenommen werden.

Das Mostobst ist reif, frisch, gesund und sauber anzuliefern. Angefaultes Obst wird nicht angenommen. Was man nicht mit Appetit roh essen möchte, gehört auch nicht ins Mostobst.

Preise:

Pressen:
Pasteurisieren:

pro Kilogramm
pro Liter

0.40 CHF
0.50 CHF

Wir verkaufen den Süssmost zu folgenden Preisen:

pasteurisiert in Bags:



frisch, unpasteurisiert:

5 Liter
10 Liter
20 Liter

per Liter
ab 25 Liter

11.00 CHF
19.00 CHF
38.00 CHF

1.40 CHF
1.20 CHF

Öffnungszeiten Mosterei:

vom 16. August 2021 bis zum 29. Oktober 2021
jeweils Montag - Freitag (vormittags Bedienung möglich)
von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Samstag (nur Mostobstabgabe möglich)
von 08:00 - 14:00 Uhr

Traubenverarbeitung nur Mittwoch und nach telefonischer Voranmeldung.
Trauben werden nur ab 40 kg verarbeitet.

Letzte Annahme von Mostobst:
Letzte Abgabe von Most-Bag:

Donnerstag, 28. Oktober 2021
Freitag, 29. Oktober 2021

Die Gutschriften eines Jahres sind bis Ende Saison zu beziehen.

Kontakt:

Ökonomiehof, Gemeindegärtnerei Riehen
Rössligasse 63
4125 Riehen
061 645 60 00


Bau, Mobilität und Umwelt
Gemeindegärtnerei
Ortsplanung und Umwelt
Werkdienste
Natur

Hochstammobstbäume

Hochstammobstbäume

Kirschbaum, Kehrplatz Erlensträsschen

Hochstammobstbäume sind nicht nur für die Riehener Landschaftsqualität von grosser Bedeutung: Sie sind ökologisch sehr wertvoll, da sie vielen Vogelarten Lebensraum bieten. Da in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Hochstammobstbäume markant zurückgegangen ist, werden diese durch den Bund und die Gemeinde speziell gefördert.

Die veränderte Marktlage, die Siedlungstätigkeit, Sturmereignisse und Krankheiten wie der Feuerbrand haben dem Hochstammobstbau in der Schweiz stark zu schaffen gemacht. Die hochstämmigen Obstbäume drohen aus der Kulturlandschaft zu verschwinden. Die Obstbäume sind allerdings von besonderer Bedeutung, sowohl für die Landschaftsqualität als auch für die Tierwelt. Besonders gefördert werden in Riehen die Hochstammobstbäume, deren Zahl früher ein Vielfaches des heutigen Bestandes betrug. Die Gemeinde bietet deshalb für genutzte hochstämmige Obstbäume jährliche Pflegebeiträge, verbilligte Jungbäume sowie Beratung bei der Sortenauswahl Baumgesundheit, Baumpflege und Verwertungstipps an.

Förderung der
Hochstammobstbäume

Kontakt:

Pflegebeiträge, verbilligte Abgabe von Jungbäumen

Stocker Matthias
Assistent Grünunterhalt
Telefon: 061 645 95 12

kostenlose Beratung für Sortenwahl, geeignete Standorte, Baumgesundheit, Baumpflege und Verwertungstipps

Jürg Sollberger
E-Mail: jsllbrgrsnrsch
Telefon: 061 641 42 86
Mobile: 079 242 70 03


Bestellformular Hochstammobstbäume 2022
Antrag für den Bezug von Pflegeprämien inkl. Richtlinien 2022
Reglement betreffend Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft
Bau, Mobilität und Umwelt
Gemeindegärtnerei
Ortsplanung und Umwelt
Werkdienste
Natur

Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft

Ökologischer Ausgleich in der Landwirtschaft

Landschaftspark Wiese

Um ökologische Zielsetzungen zu erreichen, leisten sowohl der Bund wie auch der Kanton Zahlungen an die Landwirte.

Um ökologische Zielsetzungen zu erreichen (z.B. Ökologische Aufwertung, Vernetzung isolierter Biotope, Stärkung von naturnahen (Ausgleichs-) Flächen), leisten sowohl der Bund wie auch der Kanton Zahlungen an die Landwirte. Für besondere, lokal bestimmte Zielsetzungen zahlt auch die Gemeinde Beiträge an die Landwirte. Der Gemeinderat regelte deshalb 1996 erstmals seine eigenen Beiträge an die Landwirtschaft. Per Januar 2006 wurde das überarbeitete Reglement in Kraft gesetzt, welches die Beitragsleistungen regelt und festlegt.

Gesetzliche Grundlage ist das Reglement betreffend Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft. Gemäss § 2 werden Abgeltungsbeiträge an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutztem Land ausserhalb des Baugebiets ausgerichtet. In den Genuss der Abgeltungsbeiträge sollen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutztem Land als Pflegeverantwortliche kommen, und nicht die Grundstückbesitzer, sofern sie Verpächter und nicht Eigenbewirtschafter sind. Allerdings können auch Grundstückbesitzende im Landwirtschaftsgebiet in den Genuss von Beiträgen kommen, wenn sie entsprechende ökologische Massnahmen auf unverpachtetem Land nicht selber ausführen können, sondern die nötigen Arbeiten per Auftrag an Dritte vergeben. Die Beiträge können auch auf landwirtschaftlich genutztem Land ausserhalb des Baugebiets ausgerichtet werden, welches gemäss Zonenplan nicht als Landwirtschaftsgebiet gekennzeichnet ist. Dies ist teilweise auf denjenigen Flächen der Fall, die «keiner Zone» angehören und landwirtschaftlich genutzt werden. Nicht als landwirtschaftliche Nutzflächen gelten Familien- und Freizeitgärten sowie private Nutzgärten.

Die Höhe der Abgeltungsbeiträge ist im Reglement festgehalten. Die Gesuche werden auf Gemeindeformularen direkt an die auszahlende Fachstelle eingereicht. Mit dem eingereichten Formular verpflichtet sich der Antragsteller/die Antragstellerin entsprechend die ökologischen Ausgleichsleistungen zu tätigen. Zu unrecht bezogene Beiträge können gemäss § 15 ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Rückforderungsansprüche verjähren fünf Jahre nach Ausrichtung der Leistung.

Kontakt:

Olloz Sebastian
Leiter Ortsplanung/Umwelt
Telefon: 061 646 82 59


Reglement betreffend Abgeltungsbeiträge für ökologische Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft
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